. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. X, 6 DIE GARTENKUNST. 95 förmige Gestaltung des Hausgrundrisses -- auch kein neuer Gedanke, ein nur wieder ausgegrabener, den Umständen nach umzumodelnder! Dann entstehen allerdings erst recht voneinander getrennte Vorgärten, die jedoch ein berechtigtes Sonderdasein führen, weil sie von der Bebauung eingerahmt werden. Solche gartenartig ausgebildeten Vorhöfe, oft als Terrassen über die Straße erhoben und nur durch Ochsenaugen oder ein Gitterpförtchen in der Gartenmauer gegen die Straße hin geöffnet, sind noch in großer Zahl aus der Bar


. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. X, 6 DIE GARTENKUNST. 95 förmige Gestaltung des Hausgrundrisses -- auch kein neuer Gedanke, ein nur wieder ausgegrabener, den Umständen nach umzumodelnder! Dann entstehen allerdings erst recht voneinander getrennte Vorgärten, die jedoch ein berechtigtes Sonderdasein führen, weil sie von der Bebauung eingerahmt werden. Solche gartenartig ausgebildeten Vorhöfe, oft als Terrassen über die Straße erhoben und nur durch Ochsenaugen oder ein Gitterpförtchen in der Gartenmauer gegen die Straße hin geöffnet, sind noch in großer Zahl aus der Barockzeit auf uns gekommen. Ein neueres Beispiel zeigt Ihnen eine Berliner Privatstraße (Abb. S. 95), mit Verwendung der Bäume eines früheren Parkes. Eine derartige Anlage setzt zweckmäßig zu- geschnittene, nicht zu tiefe Grundstücksteilungen vor- aus. Übrigens zeugt diese Privat- straße, wie manche andere, zuweilen zu einem Wohnhofe erweiterte für das auch in der Großstadt durch- aus noch nicht erloschene Bedürfnis nach einem ruhigen, von der Straße abgewendeten Wohnen; noch liegt nicht jedem daran, von der Straße gesehen zu werden. Die Öffnung von Haus und Garten gegen die Straße liegt meist weit mehr im Interesse des Baugeschäfts. Ein Landhaus mitten im Grünen, von Rasen umrahmt, ist sicherlich etwas Schönes, Vornehmes, Stim- mungsvolles, Großartiges. So etwas zu erreichen geht aber nur bei weiteren Abständen von den Nach- bannenzen und von der Straße, als sie gemeinhin von der Baupolizei vorgeschrieben werden, auch nur gefordert werden können. Denn dazu und mit geschorenen dichten Hecken eingefriedigt; an den Straßenecken decken dagegen öffentliche Vor- gärten die dahinter sich in der Bauflucht erhebenden Gartenmauern. Die Gesamtanlage hat einen mehr ländlichen, kleinstädtischen Charakter, aber in durch- aus vornehmem Sinne. Doch will man nicht zurück zu dieser Bauweise, obwohl schwerlich durchschlagende Bedenken dagegen erhoben werden k


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