. Die Gartenwelt. Gardening. XXV, 11 Die Gartenwelt. 109 natürücfa zu verwerfen, besonders wenn es sieb tatsächlich um „mehr" handelt als um den Bau von gesunden Stadt- wohnungen. Es entstehen die Fragen: „Ist das Mehr für den Garten überhaupt zu erreichen, wenn ein bestimmtes Grundstüdc eine Höchstzahl von Wohnungen aufnehmen soll und das normale Reihenhaus mit der Einzelhausfläche von etwa 45 qm sdion die wirtschaftlichste Bebauung darstellt?" „Ist es überhaupt sadilich und wirtschaftlich, in der Stadt- siedlung außer einer gut durchlüfteten und durchlichteten Wohnung das „Mehr&quo


. Die Gartenwelt. Gardening. XXV, 11 Die Gartenwelt. 109 natürücfa zu verwerfen, besonders wenn es sieb tatsächlich um „mehr" handelt als um den Bau von gesunden Stadt- wohnungen. Es entstehen die Fragen: „Ist das Mehr für den Garten überhaupt zu erreichen, wenn ein bestimmtes Grundstüdc eine Höchstzahl von Wohnungen aufnehmen soll und das normale Reihenhaus mit der Einzelhausfläche von etwa 45 qm sdion die wirtschaftlichste Bebauung darstellt?" „Ist es überhaupt sadilich und wirtschaftlich, in der Stadt- siedlung außer einer gut durchlüfteten und durchlichteten Wohnung das „Mehr" über einen 150 qm großen Wirtschafts- oder Wohn-Garten zu fordern?" Erfahrene Siedlungsfachleute antworten mit einem bestimmten Nein. Auch mir persönlich scheint die Klage unter der eben angeführten Bauwirtschaft- licfakeit wenig begründet, sie läßt eher die Wahrscheinlichkeit vermuten, daß die Gartenfachleute den sachlichen Sonder- begriff der Siedlungsangelegenheit zu wenig von dem sonst noch üblichen Gartenbegriff trennen und wohl auch die notwendigen Unterschiede zwischen Stadt-, ländlicher und Landsiedlung zu leicht außer Acht lassen. Die ländliche Siedlung ist die andere und richtigere Form neuzeitgeistigen Wohnungsbaues im Sinne der Zentrali- sation durch Städte und Industrie. Sie kann geplant werden innerhalb der 14 km Zone, bei sehr günstigen Verkehrs- Verhältnissen auch darüber hinaus. Gute Eisenbahn- und Schnellbahn-Verbindungen mit dem Stadtkern sind Bedingung, ebenso ist ihre Lage an großen befestigten Ueberlandstraßen Erfordernis. Die Norm der Stadt-Siedlung kann für die ländliche Siedlung nur unter gleichen Voraussetzungen auf- genommen werden, d. h. wenn Kanalisation, Wasserleitung und überall gepflasterte Straßen möglich sind. Dieses wird aber nur ausnahmsweise und nur in nächster Nähe des Stadtkernes möglich sein. Um gerade die enormen Kosten des Straßenbaues zu sparen, sollte man künftig nur beiderseits d


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