. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins. Die Vereins^schäfteieitet der Vorstand. Derselbe be- steht aus dem Vorsitzenden, dem Kassirer und dem Schrift- führer. Der Vorsitzende vertritt den Verein nach aussen und redigirt die Vereinszeitung. Er ist berechtigt, die Vereins- kasse jederzeit zu revidiren. 6»P'Wi^WQa Der Kassirer verwaltet die VerSinskassa; Zahlungen darf er nur auf Anweisung vom Vorsitzenden feisten. Er hat alljährlich in der Generalversammlung Rechnung zu legen und Decharge nachzusuchen. Der Schriftf^'rer verwaltet die Bibliothek des Vereins, ver


. Die Insekten-Welt : Zeitschrift des Internationalen Entomologen-Vereins. Die Vereins^schäfteieitet der Vorstand. Derselbe be- steht aus dem Vorsitzenden, dem Kassirer und dem Schrift- führer. Der Vorsitzende vertritt den Verein nach aussen und redigirt die Vereinszeitung. Er ist berechtigt, die Vereins- kasse jederzeit zu revidiren. 6»P'Wi^WQa Der Kassirer verwaltet die VerSinskassa; Zahlungen darf er nur auf Anweisung vom Vorsitzenden feisten. Er hat alljährlich in der Generalversammlung Rechnung zu legen und Decharge nachzusuchen. Der Schriftf^'rer verwaltet die Bibliothek des Vereins, vermittelt die leümCTse üeberlassung der darin enthaltenen Werke an die Mitglieder, giebt Auskunft auf entemologispbe, Anfragen und|veUritt in Behinderungsfälle^i^ dei^ sitz^nden.^ \ { jVj 'iA j^jjjUy^^^"^ des Vorstandes sind dem Vei||ine gfgen- ämter und dienen die zu erhebenden Ein^itts- der Ueberschuss an den BfeSträgen leur Deckunt Ver;ffaltungskoste Der Vorstand wird auf ein Jahr durch die General- versammlung gewählt. § 5. Das Vereinsorgan ist die „Insektenwelt", welche gegen- wärtig im Verlage von P. Lunitz in Brandenburg a. H. erscheint. Für Redaktion und Druck derselben, für porto- freie Zusendung an die Mitglieder, sowie für kostenfreie Insertion seitens derselben und für Herstellung aller nöthigen Vereinsdrucksachen erhält der Verleger für jedes zahlende Mitglied jährlich 5 Mark, vpenn die Zahl dieser Mitglieder vierhundert nicht übersteigt. Für jedes weitere Mitglied tritt eine Ermässigung von fünfzig Pfennigen für jedes Exemplar ein. § 6, Jedes Mitglied erhält die Vereinszeitung regelmässig am 1. und 15. jedes Monats portofrei zugesandt und hat für jede Nummer das Recht freier Insertion. Neu eingetretene Mitglieder empfangen nach erfolgter Aufnahme und Berichtigung von Beitrag und Eintrittsgeld eine Mitgliedskarte und ein Exemplar des Statuts. § 7. Alljährlich, spätestens drei Monate nach Schluss des Rechnungsjahres, ist ein


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