. Die Gartenwelt . sinnung, seine Offenheit und seine Rechtlichkeit nahmen sogleich jeden für ihn ein, der den Vorzug hatte, mit ihm in persönliche Berührung zu kommen. Unter den Teilnehmern der jährlichen Studienreisen der „Deutschen Dendrologischen Gesellschaft" war er allgemein als „Mutter der Gesellschaft" bekannt und beliebt. Mir war es vergönnt, 8 Jahre hindurch als Obergehilfe und zeitweiliger Vertreter Beißners unter seiner Leitung zu arbeiten. In diesen langen Jahren ist mir Beißner stets nur als wohlwollender Berater und väterlicher Freund entgegengetreten; kein Mißklang ha
. Die Gartenwelt . sinnung, seine Offenheit und seine Rechtlichkeit nahmen sogleich jeden für ihn ein, der den Vorzug hatte, mit ihm in persönliche Berührung zu kommen. Unter den Teilnehmern der jährlichen Studienreisen der „Deutschen Dendrologischen Gesellschaft" war er allgemein als „Mutter der Gesellschaft" bekannt und beliebt. Mir war es vergönnt, 8 Jahre hindurch als Obergehilfe und zeitweiliger Vertreter Beißners unter seiner Leitung zu arbeiten. In diesen langen Jahren ist mir Beißner stets nur als wohlwollender Berater und väterlicher Freund entgegengetreten; kein Mißklang hat unser gutes Verhältnis getrübt. Ich betrachtete es deshalb als eine Ehren- und Dankespflicht, ihm vorstehende Zeilen zu seinem 70. Geburtstage zu widmem. Mit meinem Danke verbinde ich den Wunsch, daß Herr Beißner, der Altmeister der Koniferen- und Gehölzkunde, recht bald von seinem schweren Leiden, das den bis dahin rüstigen und kerngesunden Mann im Frühling dieses Jahres so plötzlich über- fiel, wieder völlig hergestellt werden möge, damit ihm im Kreise seiner Lieben noch ein langer, ungetrübter Lebens- abend beschieden sei. A. Gerte], Kgl. Garteninspektor, Halle Zeit- und Streitfragen. Ludwig Beißner. Eine Unsitte. Eine sonder- bare Praxis, gegen die von selten der Stellensuchenden, sowie der Personalsuchenden nicht scharf genug protestiert werden kann, scheint bei zu- mindest einer Fachzeitschrift zu herrschen. Diese Praxis betrifft die Weiterbeförderung der unter Chiffre einlaufenden Angebote. Groß und deutlich wird jedem vor Augen geführt, daß Briefe, welche nicht mit der zur Weiterbeförderung nötigen Briefmarke versehen sind, von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen sind und ver- nichtet werden. Gegen diese, durchaus berechtigte Forderung ist nichts einzuwenden. Wenn jedoch solche vorschriftsmäßig mit Briefmarken versehenen Offerten so lange zurückgehal- ten werden, bis zahlreiche Offerten eingelaufen sind, um dann viell
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