. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. 250 Die Gemeinheitstlieilungeii, Zusaiiinieuleguujfen, von Besitzern der in der betbeiligten Gemarkung liegenden Grundstücke gestellt wird, von den Besitzern mindestens des 4. Theiles der nach dem Grundstouei- kataster berechneten Fläche dieser Ackerländereien ausgehen. Ausserdem aber kann die Zusammenlegung der Grundstücke selbstständig stattfinden, wenn sie von den Besitzern von mehr als der Hälfte der nach dem Grundsteuerkataster berech- neten Fläche der dem Umtausch unterliegenden Grundstücke bea


. Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Agriculture. 250 Die Gemeinheitstlieilungeii, Zusaiiinieuleguujfen, von Besitzern der in der betbeiligten Gemarkung liegenden Grundstücke gestellt wird, von den Besitzern mindestens des 4. Theiles der nach dem Grundstouei- kataster berechneten Fläche dieser Ackerländereien ausgehen. Ausserdem aber kann die Zusammenlegung der Grundstücke selbstständig stattfinden, wenn sie von den Besitzern von mehr als der Hälfte der nach dem Grundsteuerkataster berech- neten Fläche der dem Umtausch unterliegenden Grundstücke beantragt wird. Werden von einer solchen Zusammenlegung Grundstücke betroffen, welche einer ge- MADEN, Kreis Zustand vor der Please note that these images are extracted from scanned page images that may have been digitally enhanced for readability - coloration and appearance of these illustrations may not perfectly resemble the original Meitzen, August, 1822-1910; Grossmann, Friedrich, b. 1866; Prussia (Germany). Finanzministerium; Prussia (Germany). Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin : Wiegandt & Hempel


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