. Die Gartenwelt . Gartenpforte mit Giebeldach. Nach einer vom Verfasser für die „Gartenwelt" gef. Zeichnung. Zeit- und Streitfragen. Die Gärtnerei in der Uebergangswirtschaft. (Schluß.) Die bisher nur in sehr geringem Maße in Anspruch genommenen Kriegskreditkassen, deren bloßes Bestehen in den meisten Fällen genügt, um den unterstützungsbedürftigen Kreisen alt- gewohnte Kreditquellen zu erhalten, sind für die Uebergangszeit als Friedenskreditkassen beizubehalten. Die Friedenswirtschaft wird diese Kassen vor weitere Aufgaben stellen. Zur Gesundung des Realkreditwesens, besonders auf dem G


. Die Gartenwelt . Gartenpforte mit Giebeldach. Nach einer vom Verfasser für die „Gartenwelt" gef. Zeichnung. Zeit- und Streitfragen. Die Gärtnerei in der Uebergangswirtschaft. (Schluß.) Die bisher nur in sehr geringem Maße in Anspruch genommenen Kriegskreditkassen, deren bloßes Bestehen in den meisten Fällen genügt, um den unterstützungsbedürftigen Kreisen alt- gewohnte Kreditquellen zu erhalten, sind für die Uebergangszeit als Friedenskreditkassen beizubehalten. Die Friedenswirtschaft wird diese Kassen vor weitere Aufgaben stellen. Zur Gesundung des Realkreditwesens, besonders auf dem Gebiete der zweiststelligen Beleihung, sind im Anschluß an öffentlich-recht- liche gemeinnützige Anstalten oder durch deren Neugründung, unter Mitwirkung von Staat, Provinz und Gemeinde, Sparkasse und Wirtschaftsverband, unkündbare Tilgungsdarlehen zur Entschuldung des Grundbesitzes zu gewähren. Die Werter- mittlung des zu beleihenden Besitztums hat durch Schätzungsämter zu erfolgen. Bei all diesen Wünschen muß selbstverständ- lich stets der Grundsatz gelten, daß nur Kredit- würdige in Betracht kommen können und daß es nicht Aufgabe der Kriegs- und Friedensfürsorge sein darf, bereits vor dem Kriege sich als unhaltbar erwiesene Geschäfte (infolge Untüchtigkeit ihrer Inhaber) nach dem Kriege auf Kosten der Tüchtigen künstlich aufrecht zu er- halten. Die Selbsthilfe hat hier einzusetzen. Zu der Fürsorge durch die Gesetzgebung und Kredit- wirtschaft gehört eng verknüpft eine auf gemeinnütziger Grundlage aufgebaute Rech tsbe rat u ng. In vielen Dingen muß für den heimkehrenden Krieger eine klare Rechts- lage geschaffen werden. Hierzu dienen die bereits be- stehenden Rechtsauskunftsstellen, Einigungsämter, Einziehungs- ämter, die sich gut bewährt haben und weitere Verbreitung fordern. Zwischen Rechts- und Kredilhilfe steht als Mittel- glied die wirtschaftliche Hilfe, hinsichtlich derer für die Gärtnerei eine ganz besondere Dringlichkeit vor-


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