. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. 308 DIE GARTENKUNST. XV, 20. Teil der Fachleute gegen den anderen zurückzusetzen. Aus diesem Grunde ist immer wieder zu betonen, daß die Beteiligung als Preisrichter bei Ausschreiben, die gegen die aufgestellten Normen Verstössen, unbedingt abgelehnt werden müßte: gerade an dem hierzu erforderlichen Rückgrat fehlt es in unseren Reihen noch sehr! Karl Reinhard, Cöln. Zentralfriedhof Stuttgart: Angekaufter Entwurf von Philipp Hettinger, Heidelberg. Grundrifs der Baulichkeiten. und gute Gründe sprechen dafür — so möchte ich mit positiven
. Die Gartenkunst. Landscape gardening; Gardens -- Europe. 308 DIE GARTENKUNST. XV, 20. Teil der Fachleute gegen den anderen zurückzusetzen. Aus diesem Grunde ist immer wieder zu betonen, daß die Beteiligung als Preisrichter bei Ausschreiben, die gegen die aufgestellten Normen Verstössen, unbedingt abgelehnt werden müßte: gerade an dem hierzu erforderlichen Rückgrat fehlt es in unseren Reihen noch sehr! Karl Reinhard, Cöln. Zentralfriedhof Stuttgart: Angekaufter Entwurf von Philipp Hettinger, Heidelberg. Grundrifs der Baulichkeiten. und gute Gründe sprechen dafür — so möchte ich mit positiven Vorschlägen kommen, die die Mißstände beseitigen sollen und möchte dadurch zu weiteren Vorschlägen einer baldigen Klärung der Materie anregen. Es sollte sowohl für den architektonischen wie für den gartenkünstlerischen Teil des Ausschreibens je eine bestimmte Gesamtsumme als Preise ausgesetzt werden, die unter allen Umständen jedem der beiden Teile in den festgesetzten Höhen zugeteilt werden müßten. Bei Arbeiten, die sowohl in architek- tonischen wie in gartenkünstlerischer Beziehung prämiierungs- würdig wären, was ja eigentlich der Zweck derartiger Aus- schreiben ist, müßten nach Übereinstimmung der Preisrichter aus beiden zur Verfügung stehenden Summen Preise zuerkannt werden, wobei klar zum Ausdruck gebracht werden müßte, wieviel auf die Arbeit des betrefl'enden Preisträgers (oder der Preisträger) als Architekt und wieviel auf diejenige als Garten- künstler fällt. Der Ausschlag bei jedem Teil des Ausschreibens müßte bei den betreffenden Fachleuten liegen, daß also nicht die preis- richtenden Gartenkünstler für die Prämiierung der Architek- turen und umgekehrt die Architekten für die Prämiierung des gartenkünstlerischen Teiles ausschlaggebend sein dürften. Hierzu ist unbedingt erforderlich, daß die Preisrichter auf beiden Seiten in gleicher Anzahl vertreten sind; meines Erachtens ist es unwürdig, bei einem kombinierten Preisa
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