. Die Gartenkunst . Lageplan zum Hiobricher Wettbewerb. Preisbewerbungen. Das Ergebnis des Hiebriclier Wettbewerbs, Zur Erlangung von Entwürfen für ilie Einteilung und Bebauung des städtischen Grundbesitzes zwischen der Wiesbadener Allee und der Waldstrafse zu Biebrich a. Rh. war von dem Magistrat dieser Stadt ein Wettbewerb aus- geschrieben, über den am 25. September d. J. entschieden worden ist. Aus dem Programm seien kurz die wichtigsten Punkte rekapituliert: Das in Frage kommende Gelände liegt, wie aus dem Lageplan auf dieser Seite ersichtlich ist, an der Biebrich mit Wiesbaden verbindiMid


. Die Gartenkunst . Lageplan zum Hiobricher Wettbewerb. Preisbewerbungen. Das Ergebnis des Hiebriclier Wettbewerbs, Zur Erlangung von Entwürfen für ilie Einteilung und Bebauung des städtischen Grundbesitzes zwischen der Wiesbadener Allee und der Waldstrafse zu Biebrich a. Rh. war von dem Magistrat dieser Stadt ein Wettbewerb aus- geschrieben, über den am 25. September d. J. entschieden worden ist. Aus dem Programm seien kurz die wichtigsten Punkte rekapituliert: Das in Frage kommende Gelände liegt, wie aus dem Lageplan auf dieser Seite ersichtlich ist, an der Biebrich mit Wiesbaden verbindiMiden verkehrsreichen Allee und wird nordostlich durch eine teils im Einschnitt, teils auf einer Anschüttung liegende Bahnlinie, im Südwesten durch die Waldstrafse begrenzt. Es steigt in dem der W'ies- badener Allee zunächst gelegenen Teil von der Waldstrafse aus um 16 m an; die höchste Stelle in diesem Teil, oben an der Wiesbadener Allee, ist zur Aufstellung eines L»enk- mals für den letzten Herzog von Nassau bestimmt. I»er nordwestliche Zipfel des Geländes liegt, durch eine steile Böschung getrennt, 8 — 12 m höher als die übrige Fläche. Die Waldstrafse und einige nebensächlichen Strafsen sind bereits ausgebaut, auch einige Villen sind vorhanden. Innerhalli dieses Geländes sollte vorgesehen werden: der Denkmalsplatz, ein 10 — 12000 qm grofser Fest- und Spielplatz, eine Verbindungsstrafse von der Allee zur Waldstrafse, ein schattig gelegener Tennisplatz, ein Kinder- spielplatz, sonstige parkartige Anlagen, eine Schutzstelle und Bedürfnisanstalten, eine Kestauration und im übrigen Villengrundstücke. Vom L»enkmal aus sollte der Blick nach dem Rhein in einem Winkel von 21° freigehalten werden. Die auf die Anlagen, Spielwiesen usw. zu verwendende Fläche sollte 30000 qm nicht übersteigen. Für die zu projektierenden Villenbauplätze war die für Biebrich gültige Baupolizeiverordnung, insbesondere deren Bestimmungen über offene Landhausviertel mafsgebend.


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