. Die Gartenwelt . Aster Novae Angliae Treasure (Text Seite 653). Vom Verfasser für die „Gartenwelt" photographisch aufgenommeD. späteren nochmaligen Ausführungen, für welche er, für jeden Fall, nochmalige Bezahlung zu fordern berechtigt ist.*) In alledem steht ihm das Urheberschutzgesetz voll zur Seite (? des Herausgebers). Der Prinzipal erwirbt mit der Gehaltszahlung nur das Recht, vom Angestellten zu verlangen, daß er die erforder- lichen Zeich nungen liefert und im übrigen pünktlich und gewissenhaft während der Dienststunden die Interessen der Firma inner- und außerhalb des Geschäftes
. Die Gartenwelt . Aster Novae Angliae Treasure (Text Seite 653). Vom Verfasser für die „Gartenwelt" photographisch aufgenommeD. späteren nochmaligen Ausführungen, für welche er, für jeden Fall, nochmalige Bezahlung zu fordern berechtigt ist.*) In alledem steht ihm das Urheberschutzgesetz voll zur Seite (? des Herausgebers). Der Prinzipal erwirbt mit der Gehaltszahlung nur das Recht, vom Angestellten zu verlangen, daß er die erforder- lichen Zeich nungen liefert und im übrigen pünktlich und gewissenhaft während der Dienststunden die Interessen der Firma inner- und außerhalb des Geschäftes vertritt. Keinen Deut mehr. Aber auch in solchen geschäftlichen Verhältnissen können sich die Dinge zugunsten der Firma verschieben, wenn das Gehalt in höherem Betrage oder gar in ungewöhnlicher Höhe gewährt wird. Die künstlerischen Qualitäten des Angestellten sind dann nicht mehr ausschlaggebend. Das hohe Gehalt verpflichtet den Angestellten zu ganz anderen Leistungen, und das Gesetz, welches den mäßig bezahlten vor Ausbeutung schützen will, stützt ihn immer weniger^ namentlich wenn zu dem hohen Gehalt auch noch ein Dienstvertrag mit klar formulierten Bestimmungen kommt, durch welche sich die Firma bestimmte Mindestleistungen, die im richtigen Ver- hältnis zum Gehalt stehen, sicherstellen will. Hier ist dann nicht mehr das Gesetz, sondern der Arbeitsvertrag maßgebend. Es wäre nur zu wünschen, daß bei jedem Arbeitsvertrag nicht mehr verlangt wird, als bei dem ausgesetzten Gehalt verlangt werden kann, daß aber auch bei den Angestellten die vielverbreitete Selbstüberschätzung, der lächerliche Künstler- dünkel, einer ruhigen Ueberlegung Platz machte. Wesentlich anders wird die Sache in einem Geschäfts- betrieb, dessen Leiter selbst Gartenarchitekt ist. In diesem *) Anmerkung der Redaktion. Ein Angestellter hat außer seinem Gehalt und außer etwa sonst vertraglich fest- gelegten Bezügen nichts zu fordern. Fall, wo der Prinzipal selbst aktive
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