. Die postwertzeichen und entwertungen der deutschen postanstalten in den schutzgebieten und im auslande. hörte, waren zur Freimachung auch Postwertzeichen derdeutschen Reichspostverwaltung zugelassen; c) Während des Aufenthaltes in einem chinesischen oder marokkanischenHafen eingelieferte Sendungen waren mit Postwertzeichen derdeutschen Postanstalten in China oder Marokko freizumachen. Aus-nahmsweise waren zur Freimachung auch Postwertzeichen derdeutschen Reichspostverwaltung zugelassen. In allen übrigen Fällen war die Verwendung von Freimarken deutscher Schutzgebie


. Die postwertzeichen und entwertungen der deutschen postanstalten in den schutzgebieten und im auslande. hörte, waren zur Freimachung auch Postwertzeichen derdeutschen Reichspostverwaltung zugelassen; c) Während des Aufenthaltes in einem chinesischen oder marokkanischenHafen eingelieferte Sendungen waren mit Postwertzeichen derdeutschen Postanstalten in China oder Marokko freizumachen. Aus-nahmsweise waren zur Freimachung auch Postwertzeichen derdeutschen Reichspostverwaltung zugelassen. In allen übrigen Fällen war die Verwendung von Freimarken deutscher Schutzgebiete zurFreimachung der an Bord eingelieferten Briefsendungen nicht statthaft. Zu erwähnen ist aber auch das Vorkommen von Stempeln der deutschen Seeposten ver-tragsmäßig auf Markeu solcher Länder, welche jene Linien auf ihrer Reise berührten. Ander-seits ist aber auch das Vorkommen von Poststempeln fremdländischer Seeposten undPosteinrichtungen auf deutschen Marken zu beachten. Soweit derartige Entwertungen beob-achtet wurden, ist bei Besprechung der einzelnen Postgebiete darauf Postgebühren. Die deutschen Postanstalten in den Schutzgebieten und im Auslande zählten anfangspostalisch zum Auslande, und es wurden im Verkehr zwischen Deutschland und diesen Post-anstalten die Gebührensätze des Weltpostvereins in Anrechnung gebracht. Der 1. Mai 1899 brachte insofern eine Änderung, als im Verkehr zwischen Deutschlandund seinen Schutzgebieten untereinander die deutschen Inlandsgebühren eingeführt wurden. Für die Postanstalten in China, Türkei und Marokko blieb es bei den bisherigen Gebühren-sätzen, bis dann im Verkehr zwischen Marokko und Deutschland am 15. Jfovember 1907 ebenfallsdie innerdeutschen Postgebühren zur Einführung gelangten. Das gleiche war der Fall im Verkehrmit China vom 1. Jidi 1908 ab, so daß von diesem Zeitpunkte an sämtliche deutsche Post-anstalten im Auslande und in den Schutzgebieten innerdeutsche Postgebühren hatten, aus-geno


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