. Der Ornithologische Beobachter. Birds; Birds. — 301 — Es ist kaum einige Monate her, dass eine Eehgeiss am Hochberge, vor einigen Wochen ein schwerer Rehbock am .Schattenberge gebodigt ;Es ist kaum 14 Tage her, dass eine schwere, trächtige Häsin mit zerschossenen Hinterläufen gefunden wurde, und an einem der letzten Sonntage wurde ein Rehkitzlein von zwei bekannten Hunden, die ihre Jagden vom Sonnenberg bis zur Rotenfluh ausdehnen, zu Tode gehetzt und zerrissen. Wenn die Landleute in den obern Gütern und die Waldarbeiter reden wollten, dem Unfuge könnte bald genug gesteuert werde


. Der Ornithologische Beobachter. Birds; Birds. — 301 — Es ist kaum einige Monate her, dass eine Eehgeiss am Hochberge, vor einigen Wochen ein schwerer Rehbock am .Schattenberge gebodigt ;Es ist kaum 14 Tage her, dass eine schwere, trächtige Häsin mit zerschossenen Hinterläufen gefunden wurde, und an einem der letzten Sonntage wurde ein Rehkitzlein von zwei bekannten Hunden, die ihre Jagden vom Sonnenberg bis zur Rotenfluh ausdehnen, zu Tode gehetzt und zerrissen. Wenn die Landleute in den obern Gütern und die Waldarbeiter reden wollten, dem Unfuge könnte bald genug gesteuert werden, aber da hapert es eben! Viele wollen es mit den Frevlern nicht verderben, und andere sind im gleichen Spital kraidc. Wie wir hören, soll massgebenden Ortes die Frage erwogen werden, ob den Landjägern nicht das Recht gegeben •wenlen soll, bis zum Eintritte besserer Verhältnisse in den Hoch- wäldern die jagenden Hunde einfach niederzuschiessen. Das wäre ein einfaches und radikales Mittel! Wenn jemand, der mit den dortigen Verhältnissen nicht vertraut ist, aber glauben sollte, die erwähnten Thatsachcn seien eine Ausnahme, so irrt er sich gewaltig; sie sind nur einige weitere Glieder einer langen Kette von Wildfreveln seit Jahren, die sozusagen unter den Augen der ganzen Thalschaft verübt, aber nie gealmdet werden, aus Fui'cht vor Rache. Traurig aber wahr! Nachschrift der Hcdiiliioii. Diesem Treiben der Wilddiebe in Unterwaiden sollte nach unserm Dafürhalten ebenso gut ein Ziel gesetzt werden können, wie in andern Kantonen. Wenn die zuständigen Behöiden, die Jagdschutzvereine und namentlich auch die gewissenhaften j^atentierten Jäger auf die oben erwähnte Uebelstände aufmerksam gemacht würden, so wäre den Wilderern ihr uns;iuberes Handwerk bald gelegt. Und für was haben wir ai;sserdem unser eidg. Gesetz über Jagd- und Vogelschutz? Strenge Handhabungen der bestehenden Gesetzesvorschriften dürften jedenfalls hier am Platze sein!. Schutz der Wasserhü


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