. Die Gartenwelt . r frischen Obstes soll indessen auch wieder frei-gegeben und nur die Einfuhr von Obstpflänzchen verboten werden. Hamburg. Zum Verbote der Einfuhr amerikanischenObstes. Die Hamburger Polizeibehörde hat im Auftrage des Senatsan die Direktion der Hamburg-.\merika-Linie drei Anschreiben erste entlüclt ein absolutes Einfuhrverbot, das zweite die Gestattungder Wiederausfuhr nach England, das dritte hat folgenden Wortlaut: „. die verehrliche Direktion der Hamburg-Amerika-Linie, Bezugnahme auf die diesseitigen Schreiben vom 30. resp. 31. v. der verehr


. Die Gartenwelt . r frischen Obstes soll indessen auch wieder frei-gegeben und nur die Einfuhr von Obstpflänzchen verboten werden. Hamburg. Zum Verbote der Einfuhr amerikanischenObstes. Die Hamburger Polizeibehörde hat im Auftrage des Senatsan die Direktion der Hamburg-.\merika-Linie drei Anschreiben erste entlüclt ein absolutes Einfuhrverbot, das zweite die Gestattungder Wiederausfuhr nach England, das dritte hat folgenden Wortlaut: „. die verehrliche Direktion der Hamburg-Amerika-Linie, Bezugnahme auf die diesseitigen Schreiben vom 30. resp. 31. v. der verehrlichen Direktion hierdurch ergebenst mitgeteilt, dalsdie bereits eingetroffenen Sendungen amerikanischerAepfel den Adressaten ausgehändigt werden kö der Birnensendungen, sowie wegen der noch schwimmendenSendungen folgt demnächst weiterer Bescheid. Tagesgeschichte. Verbot der Einfuhr vonPflanzen und Obst aus Amerika?wegen der Gefahr der Ein-schleppung der San Jose-Schildlaus. Am 29. Januar liat. 1 II! .1 1- tiiMii 11 Uli Bäume mittelst einer Momenlaufnahme für die „Gartenwell- gefertigt. 240 Die Gartenwelt. II, 20 Ferner sagt die Behörde in einem vierten Schreiben:„Im Anschlufs an das diesseitige Schreiben vom gestrigen Tageteilt der verclirlichen Direktion die unterzeichnete Behörde liierdurchergebenst mit, dafs in Gemafsheit Beschlusses lloiien Senats die hierbefindlichen Apfclscndiingen aus Amerika, sowie die ferner noch biszum Erlafs des EinfuliiVerbots eingehenden oder schon eingegangenenApfelsend iingcn zum Verkehr zuzulassen sind. Die Beschlagnalimekalifornischer Birnen bleibt dagegen aulVecht erhalten, und sind auchdie neu ankontmcnden Sendungen kalifornisclier Birnen zu beschlag-nahmen. Beim Eintreffen der letztgedachten Ware wird um gefälligeMitteilung an die näclistbelegene Hafenpolizeiwache gebeten. Eine amPetersenquai befindliche Sendung verdorbener Aepfel von 6 Kafs ist denSaGhverständigen zvecks Untersuchung zur Verfügu


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