. Die Gartenkunst . Der Fall Muthe- sius. In den letzten Wochen begegnete man wiederholt in den Tageszeitungen Mitteilungen unter der Überschrift „der Fall Muthesius", die sich auf einen Streit- fall zwischen dem Geheimen Hegie- rungsrat Muthesius und demFachverband für die wirtschaft- lichen Interessen des Kunstgewerbes be- ziehen. Der „Fall" ist, ganz abgesehen von dem Namen, an den er geknüpft ist, bedeutungsvoll und hat bis heute folgen- den Verlauf ge- nommen : Im Februarheft der „Dekorativen Kunst" erschien die \ rui Geh. Dr. ing. Hermann Muthesius in der Ihrliner


. Die Gartenkunst . Der Fall Muthe- sius. In den letzten Wochen begegnete man wiederholt in den Tageszeitungen Mitteilungen unter der Überschrift „der Fall Muthesius", die sich auf einen Streit- fall zwischen dem Geheimen Hegie- rungsrat Muthesius und demFachverband für die wirtschaft- lichen Interessen des Kunstgewerbes be- ziehen. Der „Fall" ist, ganz abgesehen von dem Namen, an den er geknüpft ist, bedeutungsvoll und hat bis heute folgen- den Verlauf ge- nommen : Im Februarheft der „Dekorativen Kunst" erschien die \ rui Geh. Dr. ing. Hermann Muthesius in der Ihrliner Handelshochschule gehaltene Eröffnungsvorlesung über „Die Bedeutung des Kunstgewerbes". Der Fachverband für die wirtschaftlichen Interessen des Kunstgewerbes beschwerte sich am 28. März in einer Eingabe an den preußischen , Herrn von Delbrück, über diesen Vortrag, der nach seiner Meinung Architekten, Maler, Bildhauer, Handwerker gleichmäßig beleidige. Eine gleiche Beschwerde richtete der an die Ältesten der Aii^: Felbel, „Xalui' und ]\ü;. Mai 1907 vom Handels- minister einen ab- lehnenden Bescheid. In dem Antwort- schreiben der Ältes- ten der Kaufmann- schaft hielt es: „Die Dozenten an der Handelshochschule genießen die akademische Lehr- freiheit in demselben l'nifange wie die licizenten an<lerer deutscher Hoch- schulen. Dali im vorliegenden Falle ein Mißbrauch die- ser Lehrfreiheit vor- liege, haben wir nicht finden Kino wissenschaftlich be- gründete Kritik der bisherigen Leistungen und die Auf- zeichnung der Mittel zur Weiterentwickelung in neuen Lehren ist für Handel und Industrie nicht nur nicht schädlich, sondern in hohem Jfaße föi'derlich. ja notwemlig. Dafür, daß dies im vorliegenden Falle in beleidigender f'cinii geschehen sei. [ist keinerlei Beweis erbracht " Der Bescheid des Handelsministers hat folgenden Wort- laut: „Ihre Vorstellungen gegen die Tätigkeit des (lehei


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